Zum Vertrag gehören:
Fahrzeugbrief und Zulassung oder Abmeldebestätigung
TÜV und ASU für Autos die älter als drei Jahre sind
Lassen Sie sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen. Die Daten sollten mit denen auf der Zulassung übereinstimmen. Falls nicht lassen Sie sich eine Vollmacht des Halters zeigen.
Bei gewerblichen Händlern gilt die einjährige Gewährleistung. Diese ist gesetzlich verankert. Privatverkäufer können die Gewährleistung ausdrücklich ausschliessen, Händler nicht.
Kaufen Sie keine Autos aus dem Ausland wenn Sie das Aussehen der landesüblichen Autopapiere nicht kennen. Gern wird Ihnen ein Automobilclub beim Verifizieren behilflich sein.